Jagdgebrauchshundeverein Würzburg u.U.e.V.
Prüfungen
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Für alle Prüfungen!
Neufassung der VZPO und VGPO! Die Meldung eines Hundes verpflichtet zur Zahlung von Nenngeld, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint, es sei denn, die Meldung wird bis zum festgesetzten Meldeschluss widerrufen.
Für die Teilnahme an den Übungstagen ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.
Die Nennung zur Prüfung ist nur auf Formblatt 1 (Version 2019-1) mit Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) und unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes möglich! Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis zum Nennschluss eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für gemeldete, aber nicht erschienene Hunde. Nenngeld ist Reugeld. Bei der Meldung zur VGP oder zu einer zweiten HZP ist das Prüfungsergebnis der Arbeit hinter lebender Ente in Kopie mit einzureichen.
Laut Verbandsbeschluss dürfen nur Hunde zur Prüfung zugelassen werden, deren Eigentümer Mitglied eines dem Verband angeschlossenen Vereins ist.
Sind Eigentümer oder Führer Mitglied unseres Vereins, wird kein Aufschlag erhoben; ansonsten ist die Nenngebühr lt. Ausschreibung fällig.
Für Nachmeldungen ist zusätzlich mit dem Nenngeld eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro zu entrichten. Vor Beginn jeder Prüfung sind dem Prüfungsleiter vom Hundeführer die Ahnentafel (Original) des Hundes, gültiger Impfpass sowie gültiger Jagdschein des Führers vorzulegen.
Alle Meldungen sind zu richten an:
Frau Hildegard Kredel, Oberer Geisberg 22, 97234 Reichenberg
Tel. 0931/60227
e-mail: jgv@jhv-wuerzburg.de
Bankverbindung des JGV Würzburg: Städt. Sparkasse Würzburg
IBAN: DE54790500000042006668
BIC: BYLADEM1SWU
Weitere Informationen auch auf unserer Homepage unter: www.jhv-wuerzburg.de
Bitte teilen Sie uns evtl. Adressänderungen oder Änderungen der Bankverbindung mit.
Sie erleichtern uns damit die Mitgliederverwaltung.
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